Fahr- und Zeitkarten

Fahr- und Zeitkarten

Schülermonatskarten

Zeitkarten

Allgemeine FAQ’s zu den Schülermonatskarten:

Die Schülermonatskarten können Sie online auf der meine-rab.de Website unter Tickets bestellen. Dazu müssen Sie lediglich den Landkreis, der für Sie zuständig ist, auswählen und anschließend werden Sie auf das Bestellportal des Verkehrsbundes weitergeleitet.

Die Schülermonatskarten werden dann an die Schulen verschickt und durch diese ausgegeben.

Im Regelfall sollten Neuanträge im Vormonat eingereicht werden. Ersatzfahrkarten können jedoch im laufenden Monat beantragt und verschickt werden.

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Schulsekretariat. Dort können einzelne Monatsabschnitte, unter Einhaltung bestimmter Fristen zurückgegeben werden.

Ausnahme hierbei wäre das Abo25. Abo-25-Monatsabschnitte können nicht zurückgegeben werden, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit 12 Monate gebunden sind.  Bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate gibt es eine Nachberechnung und der Differenzbetrag zwischen dem Preis des Abo 25 mit der Preisstufe 2 und der Schülermonatskarte mit der Preisstufe 3 muss für jeden genutzten Monat nachbezahlt werden. Bei Abos 25 mit der Preisstufe 1 bzw. Stadttarife muss der Differenzbetrag zur Schülermonatskarte mit der Preisstufe 1 bzw. Stadttarif für jeden genutzten Monat nachbezahlt werden.

Bei Änderung der persönlichen Daten des Kunden (z.B.: Bankverbindung)) umgehend an die jeweilige Ausgabestelle wenden, sodass ein reibungsloser Ablauf stattfinden kann. Entweder per Post oder per E-Mail mit der jeweiligen SMK-Nummer oder Abo-Nummer und dem jeweiligen Anliegen die Ausgabestelle kontaktieren.

Wenn sich die Adresse oder die Fahrstrecke ändert, ist zwingend die Beantragung eines Neuantrags erforderlich.

Beim Verlust der Monatskarte kann man sich eine Ersatzahrkarte bestellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an das zuständige Schulsekretariat.

Der Betrag für die Ersatzfahrkarte weicht je nach Landkreis ab. Dieser wird vom Konto abgebucht. Die jeweiligen Preise finden Sie unter den entsprechenden Landkreisen auf unserer Seite.

FAQ zu eCard Schule:

Im Bus: die „eCard Schule“ für 1–2 Sekunden direkt auf das typische blaue (((e-Symbol an den Terminals (könnt ihr hier das blaue kreisrunde Zeichen direkt einfügen (Zeichen anstatt Text)  am Check-In-Terminal (beim Fahrer oder auf der Spur 2) halten.

Im Zug: Hier ist kein Check-in am Bahnhof-Terminal notwendig. Die „eCard Schule“ wird vom Zugbegleiter elektronisch überprüft.

Die eCard ist sicher verschlüsselt nach dem Standard des (((eTicket Deutschland. Die Abrechnungsstellen verantworten den zweckgebundenen Umgang mit Ihren persönlichen Daten. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt in Deutschland. Die ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie hier LINK.

Bitte beim Schulsekretariat melden. Eine vorläufige Schülermonatskarte wird für den Zeitraum der Überprüfung zur Verfügung gestellt.

Bei Verlust bitte umgehend das Schulsekretariat informieren. Es wird eine vorläufige Schülermonatskarte für den Zeitraum der Neuausstellung zur Verfügung gestellt. Ersatzkarten-Gebühr: 10,00€

Wie bisher online unter www.schülermonatskarten-bodenseekreis.de oder www.schülermonatskarten-ravensburg.de einen Neuantrag stellen und im Schulsekretariat eine vorläufige Fahrkarte holen. Die neue Fahrtberechtigung wird nach Ablauf der vorläufigen Fahrkarte (15 Tage nach Ausstellungsdatum) auf der Chipkarte aufgespielt sein. Die Chipkarte muss nicht zurück gegeben oder ausgetauscht werden.

Für das Abmelden einzelner Monate oder die vollständige Abmeldung bitte das Schulsekretariat informieren.

Ihre Ansprechpartner sind:

  • Schulsekretariate – Bei Problemen, Fragen, Verlust oder Abmeldung (für einzelne Monate oder insgesamt)
  • Ausgabestelle/AboCenter – Fragen rund um die eCard oder die Abrechnung:

DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH

 ServiceCenter, Karlstr. 31-33, 89073 Ulm

 Tel. 0731 1550-0, rab.ecard@deutschebahn.com

– IGP-AboCenter

 Dornierstr. 3, 71034 Böblingen

 Tel. 07031 6230180, rbo-abocenter@igp.wbo.de

Die eCard Schule ist in Bus und Bahn (außer im DB Fernverkehr IC/EC) verbundweit = bodo-netzweit gültig, und zwar:

• an Schultagen ab 13.30 Uhr

• ganztags an Wochenenden und Feiertagen

• ganztags in den offiziellen Schulferien der Länder Baden- Württemberg und Bayern sowie von Freitag vor Rosenmontag bis Freitag nach Rosenmontag

TIPP: Die „Septemberkarte“ ist zugleich die „Augustkarte“ und mit Beginn der Sommerferien verbund-weit in Bus und Bahn ganztags während der Ferien gültig (außer im DB Fern verkehr IC/EC).

Das bedeutet, dass die eCard Schule an diesem Haltepunkt zu diesem Zeitpunkt keine Gültigkeit hat. Die eCard Schule ist immer nur jeweiligen Geltungsbereich gültig. Durch die Freizeit- und Ferienregelung ergeben sich erweiterte Gültigkeiten nachmittags, am Wochenende und während der Ferien, siehe auch Freizeit- und Ferienregelung.

Die Umstellung auf die „eCard Schule“ erfolgt für die Schülerbeförderung mit dem Omnibusunternehmen RBA (Regionalbus Augsburg) und dem Stadtbus Lindau zu einem späteren Zeitpunkt.

Es ist nach wie vor möglich am Automaten, in den Verkaufsstellen sowie im Bus Papiermonatsfahrkarten für Schüler zu erwerben. Die „eCard Schule“ ist nur für Schülermonatskarten im sogenannten Schülerlistenverfahren (Aboverfahren SLV), die durch die Sekretariate ausgegeben werden für den Landkreis Bodenseekreis und Ravensburg

Die Geräte der RBA werden vstl. erst im Mai 2021 mit dem nötigen Update zur Kontrolle der eCard-Schule ausgestattet sein. Die Geräte werden bis dahin ein „ungültiges“ Ergebnis bei der Kontrolle ausgeben. Die eCard-Schule wird im Übergangszeitraum durch eine Sichtprüfung in den jeweiligen Bussen anerkannt.