FAQ Landkreis Calw

FAQ zum Landkreis Calw:

  • Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den Verlust je Ersatzfahrkarte beträgt 10,00 €. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht
  • Es dürfen unbegrenzt viele Ersatzfahrkarten beantragt werden
  • Ab 01.09.2021 gilt, dass unabhängig von der Entfernung Wohnort- Schule bezahlen alle, die im Landkreis Calw wohnen, um eine Schule im Landkreis Calw zu besuchen, als Selbstbeteiligung nur noch für 1 Zone 41,50€
  • Es wird keine Selbstbeteiligung erhoben für Schüler an Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen und Kinder von Schulkindergärten (notwendige Fahrkarten werden in voller Höhe vom Landkreis bezuschusst).

Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des Die 3-Kind-Befreiung erfolgt per Antrag und muss vom Landratsamt bestätigt werden. Der Antrag wird an die Schüler/Eltern vom jeweiligen Sekretariat der Schule ausgehändigt. Das älteste Kind wird bezuschusst.

An Samstagen-, Sonn- und Feiertagen kann jeder Inhaber einer Schülermonatskarte bis zu zwei Personen unentgeltlich mitnehmen.

  • Die Bestellung erfolgt online per das Schüler-Listen-Portal. Wichtig hierbei ist das hinzufügen eines Lichtbild.