FAQ zum Azubiticket:
- Das Ticket gilt also ein ganzes Jahr lang und wird automatisch um ein Jahr verlängert – es sei denn, Du kündigst rechtzeitig oder Deine Ausbildung ist beendet.
- Nur Du kannst mit diesem Ticket fahren. Führe immer einen Ausweis mit Lichtbild mit, z.B. einen Personalausweis oder die AzubiCard der IHK.
Das Azubiticket ist ein Angebot für Auszubildende in dualer Ausbildung
Deine Ausbildung hat also einen praktischen und einen schulischen Anteil, außerdem liegt ein Ausbildungsvertrag vor. Alle, die eine Ausbildung ohne oder nur geringem praktischen Anteil durchlaufen oder an einer Dualen Hochschule studieren, können nicht mit dem Azubiticket fahren. Warum ist das so? Das Azubiticket soll eine Lösung für alle sein, die sich während der Ausbildung auf zwei unterschiedliche Wege machen müssen: Zum Arbeitsplatz und zur Berufsschule. Alle, die nur zur Schule müssen, fahren weiter gut mit der Schülermonatskarte
Das Azubiticket kostet einen monatlichen Betrag von 56,60 Euro.
Der Betrag wird per Lastschrift von einem Konto eingezogen; Bitte darauf achten, dass das Konto, von dem abgebucht wird, gedeckt ist (= dass genug Geld darauf ist).
Das Azubiticket gilt im DING-Gebiet und allen DING-Waben in Nachbarverkehrsverbünden.
Zum DING-Gebiet gehören die Stadt Ulm und die Kreise Alb-Donau, Biberach, Neu-Ulm.Zu den DING-Waben im Bereich der Nachbarverkehrsverbünden sind die im Wabenplan heller dargestellten Bereiche in den Verbünden htv, VVM, naldo, bodo und VVM gemeint (die Einteilung in Waben ist für das Azubiticket unwichtig!)
Melde Dich bis zum 15. des Vormonats bei der Ausgabestelle und gib dann bis zum 5. Tag nach Ablauf des letzten genutzten Monats Dein Ticket zurück; sende es am besten per Einschreiben an die Ausgabestelle.
Der günstige Preis für das netzweit gültige Azubiticket gilt nur, wenn Du mindestens 12 Monate damit gefahren bist. Kündigst Du vorher, wird Dir für jeden genutzten Monat die Differenz zwischen dem Preis Azubiticket und dem Preis Schülermonatskarte (4 Waben) in Rechnung gestellt. Doch es gelten Ausnahmen, z.B. Ende der Ausbildung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Umzug, Mutterschaft oder Erziehungsurlaub: in diesen Fällen entfällt die Nachberechnung.
Bist Du länger als 15 Tage krank und reiseunfähig, werden gegen Vorlage eines Attests pro Tag 1/30 des Monatsbetrags erstattet.
Gegen 10,- Euro Gebühr gibt es innerhalb einer Woche eine Ersatzkarte.