FAQ Bodenseekreis

FAQ zum Bodenseekreis:

  • Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den Verlust beträgt 10,00 €. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
  • Beim Besuch der nächstgelegenen Schule, die mindestens 3 km von der Wohnung der Schülerin/des Schülers entfernt ist, kann der Eigenanteil zu den Kosten der Bus-/Zugfahrkarte übernommen werden.
  • Besucht die Schülerin/der Schüler eine nicht nächstgelegene Schule, so kann über das Bildungspaket nur der Anteil der Fahrkarte bezahlt werden, der für den Besuch einer nächstgelegenen Schule bezahlt werden würde.

Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jDie 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jeweiligen Landkreises. Auf der entsprechenden Seite werden Sie nach dem Öffnen der Tickets durch unsere RAB Seite weitergeleitet. Je nach Landkreis wird nach Angabe der Schule die 3 Kind-Befreiung ersichtlich. Der fertige Antrag wird anschließend vom Landratsamt und der Schule geprüft.

  • Die klassische Papierschülermonatskarte im Schülerlistenverfahren wurde im März 2021 durch die bodo eCard Schule abgelöst. Die neue eCard Schule basiert auf einer elektronischen Fahrberechtigung und wird automatisch durch einen Kontroll-Check-in im Bus geprüft
  • Die Sekretariate der jeweiligen Schulen sind Ansprechpartner für Eltern und Schüler. Die bodo eCard kann online www.schuelermonatskarten-bodenseekreis.de bestellt werden