FAQ Landkreis Ravensburg

FAQ zum Landkreis Ravensburg:

  • Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den Verlust beträgt 10,00 €. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht.
  • Für Schüler bis zur vierten Klasse sowie für Schüler von Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil ab Januar 19,10 Euro (bisher 19 Euro).
  • Für Schüler der Klassen fünf bis zehn und für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Berufsfachschulen beträgt er jetzt 30,60 Euro (bisher 30,50 Euro).
  • Für alle anderen Schüler, insbesondere der Berufsschulen, der Berufskollegs und Schüler ab der elften Klasse beträgt der Eigenanteil ab dem neuen Jahr 38,20 Euro Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht, ist regelmäßig der höchste Eigenanteil zu entrichten.

Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jeweiligen Landkreises. Auf der entsprechenden Seite werden Sie nach dem Öffnen der Tickets durch unsere RAB Seite weitergeleitet. Je nach Landkreis wird nach Angabe der Schule die 3 Kind-Befreiung ersichtlich. Der fertige Antrag wird anschließend vom Landratsamt und der Schule geprüft.

  • Die klassische Papierschülermonatskarte im Schülerlistenverfahren wurde im März 2021 durch die bodo eCard Schule abgelöst. Die neue eCard Schule basiert auf einer elektronischen Fahrberechtigung und wird automatisch durch einen Kontroll-Check-in im Bus geprüft
  • Die Sekretariate der jeweiligen Schulen sind Ansprechpartner für Eltern und Schüler. Die bodo eCard kann online www.schuelermonatskarten-ravensburg.de bestellt werden