FAQ zum Landkreis Reutlingen:
- Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den erstmaligen Verlust beträgt 6,00 €. Beim Verlust ab zwei Fahrkarten beträgt der Preis 12,00€. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht
- Es dürfen nur 6 Ersatzfahrkarten in einem Schuljahr beantragt werden
- Der monatliche Eigenanteil im Landkreis Reutlingen beträgt bei
- weiterführenden und beruflichen Schülern zurzeit 44,10 EUR (Fahrpreis einer naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1),
- bei Haupt- und Werkrealschülern Klasse 5 – 9 sowie Sonderschülern ab Klasse 5 zurzeit 22,10 EUR (die Hälfte des Fahrpreises einer naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1).
- Grundschüler sind vom Eigenanteil befreit. Die gesamten Fahrtkosten im Monat müssen über dem Eigenanteil liegen
- weiterführenden und beruflichen Schülern zurzeit 44,10 EUR (Fahrpreis einer naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1),
- In Reutlingen gibt es die sog. 1000 Befreiungen. Auf den folgenden Seiten werden diese erläutert: https://www.kreis-reutlingen.de/426,
https://www.jkg-rt.de/ablage/Merkblatt_Schuelerbefoerderung_neu.pdf
Die 3-Kind-Befreiung erfolgt per Antrag und muss vom Landratsamt bestätigt werden. Der Antrag wird an die Schüler/Eltern vom jeweiligen Sekretariat der Schule ausgehändigt. Das älteste Kind wird bezuschusst.
Schüler mit einem Schwerbehindertenausweis bzw. einer Wertmarke Die Mindestentfernung zur Erstattung der notwendigen Beförderungskosten beträgt bei allgemeinbildenden und beruflichen Vollzeitschülern 3 km, bei Berufsschülern (i.d.R. Teilzeitschüler) 20 km.