FAQ Landkreis Sigmaringen

FAQ zum Landkreis Sigmaringen:

  • Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den erstmaligen Verlust beträgt 6,00 €. Beim Verlust ab zwei Fahrkarten beträgt der Preis 12,00€. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht
  • Es dürfen nur 6 Ersatzfahrkarten in einem Schuljahr beantragt werden
  • Kinder der Schulkindergärten sowie Schüler der Grundschulförderklassen, Grundschulen, Sonderschulen, Förder- und Gemeinschaftsschulen (jeweils bis Kl. 4) werden kostenlos bzw. ohne Zahlung eines Eigenanteils befördert
  • Alle übrigen Schüler bezahlen als monatlichen Eigenanteil den Fahrpreis einer Schülermonatskarte der 1. Preisstufe/Wabe des Verkehrsverbundes naldo (Stand: 01/2021: 46,60 € – jährliche Anpassung entsprechend den Tarifpreissteigerungen des naldo)
  • Besucht ein Schüler die nicht nächstgelegene, sondern weiter entfernt liegende Schule so erhöhen sich die obigen Eigenanteile um die damit verbundenen Mehrkosten bis maximal 35,– € (Vergleichsberechnung der Fahrpreise nächstgelegene/weiter entfernt liegenden Schule). Hiervon ausgenommen sind Schüler, für die ein Schulbezirk festgelegt ist (z. B. Grundschule).
  • Beim Bezug von Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungen, Wohngeld und Kindergeldzuschlag werden die Eigenanteile im Rahmen des sog. Bildungs- und Teilhabepaketes übernommen. Der hierfür erforderliche Antrag ist zu Beginn des Schuljahres zu stellen und wird vom Schulsekretariat ausgegeben.

Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jeweiligen Landkreises. Auf der entsprechenden Seite werden Sie nach dem Öffnen der Tickets durch unsere RAB Seite weitergeleitet. Je nach Landkreis wird nach Angabe der Schule die 3 Kind-Befreiung ersichtlich. Der fertige Antrag wird anschließend vom Landratsamt und der Schule geprüft.