FAQ Landkreis Tübingen

FAQ zum Landkreis Tübingen:

  • Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den erstmaligen Verlust beträgt 6,00 €. Beim Verlust ab zwei Fahrkarten beträgt der Preis 12,00€. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht
  • Es dürfen nur 6 Ersatzfahrkarten in einem Schuljahr beantragt werden
  • Das Landratsamt bezuschusst individuell anhand der Länge der Fahrstrecke.
  • Hier gilt die unter 3km-Regelung: Liegt die Strecke Wohnort-Schulort unter 3km so erfolgt keine Bezuschussung
  • Schwerbehinderte erhalten keine Fahrkarten

Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jeweiligen Landkreises. Auf der entsprechenden Seite werden Sie nach dem Öffnen der Tickets durch unsere RAB Seite weitergeleitet. Je nach Landkreis wird nach Angabe der Schule die 3 Kind-Befreiung ersicDie 3-Kind-Befreiung erfolgt per Antrag und muss vom Landratsamt bestätigt werden. Der Antrag wird an die Schüler/Eltern vom jeweiligen Sekretariat der Schule ausgehändigt. Das älteste Kind wird bezuschusst.

  • Nur der Wohnort bis Schulort sind möglich für den Erhalt der Fahrkarten
  • Keine Abweichende Einstiege möglich