FAQ zu Stadt Ulm:
- Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den erstmaligen Verlust beträgt 10,00 €. Beim Verlust ab zwei Fahrkarten beträgt der Preis 20,00€. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht
- Für das Ersetzen der fehlenden Monatskarte gibt es keine begrenzte Anzahl
- Es wird keine Selbstbeteiligung erhoben für Schüler an Grundschulen, Sonderschulen, Förderschulen und Kinder von Schulkindergärten (notwendige Fahrkarten werden in voller Höhe vom Landkreis bezuschusst).
- Schüler, die einen Fahrtweg von unter 3km haben müssen, jedoch den Vollpreis der Schülermonatskarten bezahlen.
- Ist im Zusammenhang der unter 3km- Regelung noch ein gefährlicher Schulweg vorhanden, so besteht keine Selbstbeteiligungspflicht.
Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jeweiligen Landkreises. Auf der entsprechenden Seite werden Sie nach dem Öffnen der Tickets durch unsere RAB Seite weitergeleitet. Je nach Landkreis wird nach Angabe der Schule die 3 Kind-Befreiung ersichtlich. Der fertige Antrag wird anschließend vom Landratsamt und der Schule geprüft.
Schüler mit einem Schwerbehindertenausweis bzw. einer Wertmarke können kostenlos Fahrkarten erhalten.
- Falls der Schüler einen abweichenden Einstieg als Abfahrtsort benutzen möchte, so muss dieser das deutlich auf den Antrag kennzeichnen. Der Zuschuss durch das Landratsamt erfolgt jedoch nur vom Wohnort zur Schule. Ist der abweichende Einstieg weiter als der Wohnsitz, so muss der Schüler trotzdem mehr zahlen. Bezuschusst wird jedoch trotzdem durch das Landratsamt.