FAQ zum Zollernalbkreis:
- Der Verlust der Monatsfahrkarte ist umgehend im Sekretariat zu melden. Dort kann eine vorläufige Fahrkarte ausgestellt und die Ersatzfahrkarte angefordert werden. Die Gebühr für den erstmaligen Verlust beträgt 6,00 €. Beim Verlust ab zwei Fahrkarten beträgt der Preis 12,00€. Der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht
- Es dürfen nur 6 Ersatzfahrkarten in einem Schuljahr beantragt werden
- Schüler, die eine Strecke von unter 3km fahren (von Wohnort bis Schulort) werden nicht bezuschusst
- Alle anderen Schüler zahlen den Tarifpreis von 39,20€
Die 3-Kind-Befreiung erfolgt online über das Bestellportal des jeweiligen Landkreises. Auf der entsprechenden Seite werden Sie nach dem Öffnen der Tickets durch unsere RAB Seite weitergeleitet. Je nach Landkreis wird nach Angabe der Schule die 3 Kind-Befreiung ersichtlich. Der fertige Antrag wird anschließend vom Landratsamt und der Schule geprüft.
Der Zollernalbkreis besitz mehrere Bonusregelungen (Familienbonus, Regelbonus, Grundschulbonus…) hierbei bitte die jeweilige Satzung des Landkreises beachten.